An- und Abreise des Betreuungspersonals:
Die erste Anreise der Pflegekraft aus Polen erfolgt zu dem im Betreuungsvertrag festgelegten Termin. In den meisten Fällen wird die Pflege- oder Betreuungskraft direkt zum Betreuungsempfänger (Pflegebedürftigen) gebracht. Ansonsten wird die Anreise zum nächstgelegenen Bus- oder Zugbahnhof organisiert. Eine Anreise mit dem Flugzeug ist nicht vorgesehen. Die Anreisedaten bekommen Sie im Vorfeld von Ihrem Ansprechpartner mitgeteilt. Auch bei der Abreise bekommen Sie im Vorfeld mitgeteilt wo und wann die Betreuungskraft abreisen wird. Der Betreuungsempfänger oder der im Dienstleistungsvertrag genannte Bevollmächtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass die Betreuerin ggf. zu Ihrem Abreiseort (Busbahnhof) gebracht wird. In den meisten Fällen wird die Betreuungskraft jedoch direkt abgeholt. Sollte der Betreuungsempfänger direkt oder in der Nähe einer Großstadt wohnen, so ist in der Regel davon auszugehen, dass eine An- bzw. Abreise direkt vom Erbringungsort erfolgt. Sollte sich kurzfristig vor der An- oder Abreis etwas ändern z.B. Krankenhausaufenthalt etc. so kann die An-/Abreise problemlos verschoben werden. Gerne informieren wir Sie hierzu ausführlich.