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Meldepflicht für Pflegekräfte aus Osteuropa

Es besteht für Sie als Betreuungsempfänger oder Pflegebedürftiger in der Regel keine Notwendigkeit die Pflegehilfe bei deutschen Behörden zu melden. Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleitungsfreiheit innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten werden die bei unserem polnischen Dienstleister sozialversicherungspflichtig angestellten Pflegehilfen vollkommen legal entsendet. Da Sie Empfänger einer Dienstleistung und nicht Arbeitgeber sind entfällt die Meldepflicht bei Behörden sowie sonstige Pflichten eines Arbeitgebers. Wichtig: Um sicher zu gehen dass in Ihrem Bundesland keine Meldepflicht besteht können Sie sich an eine zuständige Behörde oder Gemeinde in Ihrer Nähe wenden.

Gerne informieren wir Sie hierzu ausführlich

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