Seit dem Beitritt Polens in die EU 2004 ist es dort ansässigen Firmen möglich, ihre Mitarbeiter über eine sogenannte Entsendebescheinigung „A1“ (davor „E101“) nach Deutschland zu entsenden. Diese bestätigt, dass der/die Entsendete sozialversicherungspflichtig in Polen angestellt ist. Dies ist nach Beschluss des Freizügigkeitsgesetzes laut Art.18 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) nun auch ohne Visum möglich. In Kooperation mit unserem Arbeitgeber in Polen können wir Ihnen somit vollkommen legal polnisches...
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