Archive for April, 2016

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ohne Pflegestufe sowie Voraussetzungen zur Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten?

  Zur Kurzzeitpflege: Eine Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe (=Übergangspflege) kann unter bestimmten Voraussetzungen seit Januar 2016 in Anspruch genommen werden. Es gelten hierbei jedoch sehr strenge Regeln. Diese sind, wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich eintritt. Man nennt dies dann Übergangspflege. Sie wird nur genehmigt wenn sie unbedingt erforderlich ist und die Pflege zu Hause nicht vorgenommen werden kann und erfolgt in entsprechenden  Einrichtungen. Auch bei der Übergangspflege beträgt...

Wissenswertes zu den Änderungen im Pflegebereich ab 2017

Ab 2017 werden die Pflegeleistungen den jeweiligen Bedürfnissen des Patienten besser angepasst, insbesondere werden auch Demenzkranke besser berücksichtigt. Es sollen auch die geistigen Behinderungen mehr beachtet werden. Somit werden ab 2017 die psychischen und physischen Erkrankungen gleichgesetzt. Bisher wurden die körperlichen Gebrechen mehr berücksichtigt. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Mehr Berücksichtigung finden auch die alltäglichen Einschränkungen. Die eingeschränkte Alltagskompetenz wird zukünftig mehr berücksichtigt in den neuen Pflegegraden (bisher...

Wie und wo beantrage und erhalte ich Pflegegeld, Verhinderungspflege Kurzzeitpflege und die Erstattung vom Finanzamt ?

Pflegegeld Der Antrag zum Pflegegeld muss bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Sie bekommen ebenfalls die dafür vorgesehenen Formulare jeweils bei Ihrer Krankenkasse auf Anfrage. Voraussetzung zur Beantragung des Pflegegeldes ist es, dass der Pflegebedürftige mindestens für 6 Monate in erheblichem Maße hilfebedürftig ist. Die Einstufung in eine Pflegestufe kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese sendet Ihnen dann einen Antrag auf Pflegegeld zu. Dieser Antrag muss eigenhändig vom Pflegebedürftigen...

Was ändert sich mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ab 2017 ?

Ab Januar 2017 gibt es einige Änderungen, denn zu diesem Zeitpunkt tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft.             Der Pflegegrad wird mittels einer Begutachtung in Form von Einzelpunkten addiert. Dieser Einzelpunkte werden wie folgt  in 5 verschiedene Module gegliedert:   Mobilität (Aufrichten im Bett, Sitzposition und umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung und Treppensteigen) (Gewichtung  10 %) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Personen erkennen, zeitliche...