Nachfolgend eine kompakte Übersicht zum Thema Pflegegeld: Beantragt werden muss das Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse, das ist jeweils Ihre Krankenkasse. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt jeweils am 1. Werktag des jeweiligen Kalendermonats. Der Anspruch auf das Pflegegeld beginnt mit dem Tag der Antragsstellung und der Pflegebedürftige bekommt die Leistungen rückwirkend ausbezahlt. Ein Antrag kann jedoch nur mit Zustimmung des Pflegebedürftigen beantragt werden, auch durch einen Bevollmächtigten. Es empfiehlt...
Pflegeleistungen (Pflegegeld und Sachleistungen)
Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen Entlastungsbetrag PG 1 – – 125 € PG 2 316 € 689 € 125 € PG 3 545 € 1.298 € 125 € PG 4 728 € 1.612 € 125 € PG 5 901 € 1.995 € 125 € Ein Beispiel: Pflegegrad 2 Der Pflegebedürftige hat Pflegegrad 2 (bisher Pflegestufe I) und er wird von seiner Frau versorgt. Einmal in der Woche lässt er sich einen Pflegedienst...
Kombinationsleistung: Pflegesachleistung + Pflegegeldleistung
Wie können Sie dies optimal miteinander kombinieren? Hier wird geteilt! Der Pflegedienst fällt unter „ausgezahlte Pflegesachleistungen“ Die Auszahlung an Sie fällt unter „ausgezahlte Pflegegeldleistungen“ Wenn also die Pflege des Angehörigen durch Sie und einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird verläuft die Teilung wie folgt: 1. Der ambulante Pflegedienst rechnet seine Leistungen monatlich mit der Pflegekasse ab (Pflegesachleistungen). Bei Pflegestufe II sind dies € 1.144,00 monatlich. 2. Je nach Pflegestufe...
Wie und wo beantrage und erhalte ich Pflegegeld, Verhinderungspflege Kurzzeitpflege und die Erstattung vom Finanzamt ?
Pflegegeld Der Antrag zum Pflegegeld muss bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Sie bekommen ebenfalls die dafür vorgesehenen Formulare jeweils bei Ihrer Krankenkasse auf Anfrage. Voraussetzung zur Beantragung des Pflegegeldes ist es, dass der Pflegebedürftige mindestens für 6 Monate in erheblichem Maße hilfebedürftig ist. Die Einstufung in eine Pflegestufe kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese sendet Ihnen dann einen Antrag auf Pflegegeld zu. Dieser Antrag muss eigenhändig vom Pflegebedürftigen...
Pflegereform – Leistungserweiterung für Pflegebedürftige ab Januar 2015
Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz ist ab Januar 2015 unter anderem eine Erhöhung der Pflegeleistungen im ambulanten und stationären Bereich geplant. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen im Bezug auf die häusliche Pflege zusammengefasst. Inhalt: Erklärung der einzelnen Pflegestufen, Vergleich Pflegegeld für die häusliche Pflege für 2014 und 2015, Vergleich Pflegesachleistungen vor und nach Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 1 und Änderungen in der „Verhinderungspflege“.