Im August 2015 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes beschlossen. Wirksam wird das Gesetz ab Januar 2016. Die Änderung des Begutachtungsverfahrens sowie die Umstellung der Leistungsbeträge sollen zum 01.01.2017 eingeführt werden. Die bis heute geltenden Pflegestufen 0-3 sollen durch 5 Pflegegrade ersetzt werden. Somit sollen Leistungen genauer dem Bedarf der Pflegebedürftigen angepasst werden können.  Im Vordergrund steht auch die bessere Versorgung  von Pflegebedürftigen mit psychischen Erkrankungen und Demenzpatienten....