24 Stunden Pflege Kostenübernahme

Kostenübernahme bei der 24 Stunden Pflege.

Das Betreuungsmodell der  häuslichen 24 Stunden Pflege durch eine Pflegekraft aus Polen gewinnt immer mehr an Beliebtheit. Bei diesem Betreuungsmodell wohnt eine Pflegekraft aus Polen in Haus oder Wohnung der pflegebedürftigen Person und übernimmt alle Aufgaben, die nötig sind um die hilfebedürftige Person zu Hause zu versorgen. Hierzu gehören Hilfestellungen im Alltag z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen etc. Zudem hilft die Pflegerin aus Polen im Bereich der Grundpflege z.B. Hilfestellungen beim Baden, Duschen, An- und Auskleiden, Toilettengang, Inkontinenzversorgung etc. Die häusliche 24 Stunden Pflege durch Pflegekräfte aus Polen bietet eine umfassende und oftmals günstigere Alternative zu einer Unterbringung im Pflegeheim.

24 Stunden Pflege Kostenübernahme

Doch wie sieht es mit der Kostenübernahme bei der 24 Stunden Pflege aus ? Wer übernimmt die Kosten für eine 24 Stunden Pflege ?

Der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim stieg im Bundesschnitt zuletzt auf 1930€ pro Monat an. Das bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person im Schnitt 1930€ pro Monat aus eigenen Mitteln für die Unterbringung im Pflegeheim zahlen muss. Abhängig vom Standort und der Ausstattung des Pflegeheimes kann der Eigenanteil auch geringer oder höher ausfallen. Reicht die Rente oder Pension der pflegebedürftigen Person nicht aus um die Kosten für das Pflegeheim zu bezahlen, müssen sich abhängig vom Einkommen die Kinder an der Pflege Ihrer Eltern finanziell beteiligen.

Wie sieht es bei der Kostenübernahme bei der 24 Stunden Pflege aus ?

Die Kosten für eine häusliche 24 Stunden Pflege durch eine Pflegerin aus Polen variieren sehr stark abhängig von der Agentur, der Qualifikation der Pflegekraft und dem Betreuungsaufwand.

Die Betreuungskosten für eine 24 Stunden Pflege liegen in der Regel zwischen 2200€ und 4000€ pro Monat. Die Kosten müssen in der Regel zunächst von der pflegebedürftigen Person selbst bezahlt werden. Es gibt jedoch einige finanzielle Leistungen der Krankenkasse bzw. Pflegekasse die die zu pflegende Person den Kosten für die 24 Stunden Pflege gegenrechnen kann.
In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie ein Kostenbeispiel einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 4, die alleine zu Hause lebt, und eine 24 Stunden Pflege in Anspruch nimmt.

Kostenbeispiel für 24 Stunden Pflege:

Kosten für 24 Stunden Pflege 2370€
Pflegegeld bei PG4* -728€
Anteilige Verhinderungspflege* -134€
Erstattung Kurzzeitpflege* -67€
Max.steuerliche Geltendmachung* (nicht mit eingerechnet) -333€
Verbleibende monatliche Gesamtkosten 1414€

* die mit „*“ gekennzeichneten Leistungen der Krankenkasse / Pflegekasse sind gesetzlich geregelte Leistungen, die der pflegebedürftigen Person zustehen. Alle Leistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden und sind teilweise an bestimmte Vorbedingungen geknüpft. Weitere Informationen sowie entsprechende Antragsformulare erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse.

Erläuterung zur Kostentabelle:

    1. Kosten für 24 Stunden Pflege 2370€
    1. Bei diesen Kosten handelt es sich um die monatlichen Kosten, die von der pflegebedürftigen Person direkt an die Vermittlungsagentur oder an den Pflegedienstleister überwiesen werden müssen. Eine direkt Kostenübernahme bzw. Abrechnung mit der Pflegekasse ist i.d.R. nicht möglich. Es gibt Sonderfälle, bei denen eine Kostenübernahme für eine 24 Stunden Pflege durch die Berufsgenossenschaft oder die Pflegekasse möglich ist z.B. bei einer Pflegebedürftigkeit nach einem Arbeitsunfall. Dies sind jedoch Ausnahmen auf die wir in diesem Artikel nicht weiter eingehen. Die monatlichen Kosten für eine 24 Stunden Pflege hängen in der Regele von mehreren Faktoren wie z.B. Pflegegrad, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, Qualifikation und Sprachkenntnisse der vermittelten Pflegekraft ab. Abhängig von der Vermittlungsagentur kommen oft noch Vermittlungsgebühren oder Reisekosten sowie Feiertagszuschläge hinzu.

    1. Pflegegeld bei PG4*-728€
    1.  Ist eine Person pflegebedürftig, hat sie Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Es können Sachleistungen als auch Barleistungen in Anspruch genommen werden. Als Sachleistungen versteht man die Versorgung durch einen Pflegedienst. Die Kostenübernahme für Sachleistungen (Pflegedienst) erfolgt bis zu einem gedeckelten Anteil  von der Pflegekasse. Die Kosten die nicht übernommen werden, werden dem Pflegebedürftigen zusätzlich vom Pflegedienst in Rechnung gestellt.
      Als Barleistung versteht man die Auszahlung des Pflegegeldes auf das Konto des Leistungsempfängers zur freien Verwendung für die Pflege. Um das Pflegegeld zu erhalten muss ein Pflegegrad vorliegen. Die Einstufung des Pflegegrades erfolgt durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Der Pflegegrad kann bei fortschreitender Pflegebedürftigkeit im Nachhinein angepasst werden. Die monatlichen Barleistungen sind gesetzlich geregelt. Je höher der Pflegegrad desto höher die Barleistung. In diesem Beispiel erhält die pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 (PG4) eine monatliche Barleistung von 728€. Diese kann sie dann mit den Kosten für die 24 Stunden Pflege verrechnen. Es ergibt sich folgende Kalkulation:Kosten für 24 Stunden Pflege: 2370€
      Pflegegeld bei PG4: 728€
      2370€ – 728€ = 1642€
       Die verbleibenden Kosten nach Abzug des Pflegegeldes liegen bei 1642 € / Monat.
    1. Anteilige Verhinderungspflege*-134€
    1. Die Pflege zu Hause wird nicht immer von einem Pflegedienst oder einer Betreuungskraft aus Polen übernommen sondern in den meisten Fällen von den Angehörigen. Um die Angehörigen einmal im Jahr von der Pflege ihrer Angehörigen zu entlasten, hat die Pflegekasse finanzielle Unterstützung vorgesehen, dass wenn die angehörige Pflegeperson zum Beispiel durch einen Urlaub oder Krankheit „verhindert“ ist, ein kostenpflichtiger Dienst beauftragt werden kann in dieser Zeit die Pflege zu übernehmen. Der kostenpflichtige Dienst kann in diesem Fall auch die Vermittlungsagentur für 24h Pflege sein.  Man spricht in diesem Fall von einer sogenannten Verhinderungspflege. Die Kosten werden für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr und maximal 1612€ übernommen. Teilt man diesen Betrag durch 12 Monate, kommt man auf einen monatlichen Betrag von 134€. Auch dieser Betrag kann intern mit der 24h Pflege verrechnet werden.
    1. Erstattung Kurzzeitpflege*-67€
    1. Für dringende Notfälle gibt es für pflegebedürftige Personen die Möglichkeit kurzzeitig in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Man spricht in diesem Fall von einer Kurzzeitpflege. Wenn ein Pflegebedürftiger die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nimmt, kann dies auf die Verhinderungspflege angerechnet werden. Zusätzlich zu den 1.612 Euro Verhinderungspflege können noch bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, also insgesamt maximal 2.418 Euro.Teilt man den jährlichen Betrag von 806€ durch 12 Monate, so ergibt sich ein monatlicher Betrag von 67€ der intern mit den Kosten für eine 24 Stunden Betreuung verrechnet werden kann.
    1. Max.steuerliche Geltendmachung -333€* (nicht mit eingerechnet)
    1. Die meisten Pflegebedürftigen sind bereits in Rente. Auch ein Rentner bezieht ein Einkommen bzw. eine Rente oder Pension und ist somit einkommensteuerpflichtig. Die 24 Std. Pflege kann als „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich geltend gemacht werden und die Steuerlast kann bis zu maximal 4000€ / Jahr gemindert werden. Teilt man 4000€ durch 12 Monate kommt man auf einen monatlichen Betrag von max. 333€. Ob eine Minderung der Steuerlast möglich ist und in welcher Höhe, hängt jedoch von der Höhe der Rente ab. Wir haben diesen Betrag in der Beispiel Kalkulation daher nicht mit Eingerechnet.

Fazit zur Kostenübernahme in der 24 Stunden Pflege:

Die Kosten für eine 24h Pflege durch eine Pflegekraft aus Polen werden i.d.R. nicht direkt von der Krankenkasse / Pflegekasse übernommen. Es gibt jedoch Möglichkeiten Leistungen wie Pflegegeld, Verhinderungspflege etc. der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen und intern den Betreuungskosten für eine 24 Stunden Betreuung gegenzurechnen. Der privat aufzubringende Restbetrag liegt abhängig vom Pflegegrad i.d.R. zwischen 1300€ und 1800€ pro Monat. Im Bundesschnitt liegt der Selbstbehalt bei einer Unterbringung im Pflegeheim bei 1930€ pro Monat. Eine 24 Stunden Pflege zu Hause ist also finanziell gesehen nicht zwangsläufig teurer als die Unterbringung in einem Pflegeheim. In vielen Fällen sogar deutlich günstiger. Der Umfang der persönlichen Betreuung ist bei einer 24h Betreuung jedoch deutlich höher als in einem Pflegeheim, da die Pflegekraft sich Vollzeit nur um eine Person kümmert. Zudem kann der / die Pflegebedürftige Person in gewohnter Umgebung gepflegt werden.

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6 Responses auf “24 Stunden Pflege Kostenübernahme”

  1. Gerald sagt:

    Wie sieht es bei der Kostenübernahme für eine 24 Stunden Pflege aus, wenn 2 Personen im Haushalt wohnen ? Wie verhält es sich mit den Kosten ? Ist es überhaupt möglich dass eine Pflegerin aus Polen 2 Personen versorgt ? Wir haben die Situation dass meine Tante und ihr Lebensgefährte zusammen in einer ca. 90 qm Wohnung leben. Meine Tante hat Pflegegrad 3 und ist aufgrund ihrer fortschreitenden Demenz auf fremde Hilfe angewiesen. Sie ist 84 Jahre alt und kann sich mit Hilfe eines Rollators nur noch kurze Strecken bewegen. Auch bei der Fortbewegung sollten Hilfestellungen gegeben werden. Ihr Lebensgefährte hat Pflegegrad 2 und ist noch weitestgehend selbständig. Allerdings benötigt auch er Hilfe beim Anziehen und bei der Körperpflege. Aufgrund einer Rücken Operation kann er auch nicht mehr schwer heben und kann somit auch meiner Tante keine Hilfestellungen mehr geben.

  2. BavariaCare sagt:

    Sehr geehrter Interessent,

    vielen Dank für Ihr Kommentar und Ihre Frage. Nachfolgend gehen wir gerne auf Ihre Fragen eine.
    Grundsätzlich ist es selbstverständlich möglich, dass auch 2 pflegebedürftige Personen von einer Pflegekraft aus Polen versorgt werden. Die Kosten für die zweite im Haushalt lebende Person liegen abhängig vom Pflegegrad und dem zusätzlichen Betreuungsaufwand i.d.R. zwischen 100€ und 300€ pro Monat. Bei der Erstellung eines Kostenangebots für eine 24 Stunden Betreuung wird das Angebot immer auf die Person erstellt, die den höheren Pflegegrad hat. Hinzu kommt dann die Zusatzpauschale für die zweite im Haushalt lebende Person. Bei dem von Ihnen geschilderten Fall würde das zum Beispiel so aussehen:

    Die Kosten für eine 24Std Pflege für die Tante wären bei einer Pflegekraft mit mittleren Deutschkenntnissen ungefähr 2320€/Monat hinzu käme eine monatliche Pauschale von 100€ für die zweite im Haushalt lebende Person. Insgesamt würde also für die 24 Stunden Betreuung eine monatliche Pauschale von 2420€ in Rechnung gestellt werden. Da beide Personen einen Pflegegrad haben, würden beide Personen Anspruch auf Pflegegeld haben. Bei Pflegegrad 3 wären das 545€/Monat und bei Pflegegrad 2 316€. Zusammen wären das 861€. Diese 816€ könnten dann mit den Kosten einer 24 Stunden Pflege intern verrechnet werden. Die monatlichen Kosten für eine 24h Pflege würden sich somit um 861€ auf 1559€ reduzieren. Zudem gibt es wie oben in diesem Artikel zu lesen noch weitere Möglichkeiten Leistungen der Krankenkasse im Rahmen einer 24h Pflege zu beziehen. Zum Beispiel die Verhinderungspflege. Auch eine steuerliche Geltendmachung als haushaltsnahe Dienstleistung ist möglich. Grundvoraussetzung um eine 24 Stunden Pflege in Anspruch zu nehmen wäre dass Sie der Betreuungskraft ein Zimmer in der Wohnung Ihrer Tante zur Verfügung stellen können. Küche und Bad können gemeinschaftlich genutzt werden. Für weitere Informationen oder ein unverbindliches Betreuungsangebot können Sie sich jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail an Bavaria Care wenden.

  3. Angie sagt:

    Gibt es eine Pflegezusatzversicherung, die die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung übernimmt ?

  4. Jürgen Rossmeisl sagt:

    Guten Tag Angie,

    eine private Pflegeversicherung deckt die zusätzlichen Kosten bis zum vereinbarten Tageshöchstsatz ab.
    Damit die vereinbarte Leistung aus der Pflegezusatzversicherung ausgezahlt wird, muss Ihnen eine Pflegebedürftigkeit attestiert werden. Diese gliedert sich seit 2017 in fünf Pflegegrade.

    Je nach abgeschlossenem Tarif wird bereits bei einer Einstufung in Pflegegrad 1 die versicherte Leistung aus der Pflegezusatzversicherung ausbezahlt. Es gibt aber auch Pflegezusatzversicherungen, bei denen die Leistung erst ab einem höheren Pflegegrad ausbezahlt wird.
    Sie bietet lebenslangen Versicherungsschutz bei stabilen Beiträgen. Mit einer privaten Pflegeversicherung schließen Sie Ihre Versorgungslücke.
    Bei Privatpatienten übernimmt Medicproof die Einstufung der Pflegebedürftigkeit, bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
    Ohne attestierten Pflegegrad gibt es keine Auszahlung der vereinbarten Leistung.

    Die Schere zwischen den Leistungen, welche die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt und den tatsächlichen Kosten im Pflegefall, geht immer weiter auseinander. Die Differenz müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst oder Ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen tragen.

    Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit. Entscheiden Sie sich für eine private Pflegezusatzversicherung und erhalten Sie hochwertige Versorgung, mehr Unabhängigkeit und finanzielle Sicherheit. Schließen Sie die private Pflegeversicherung möglichst früh und bei bester Gesundheit ab. Je älter Sie sind, desto höher sind die Beiträge.

    Eine Beratung sowie ein Vergleich der Tarife hilft Ihnen, eine passende Versicherung zu finden.
    Gerne können Sie über meine Website Kontakt zu mir aufnehmen.

    Herzliche Grüße
    Jürgen Rossmeisl
    https://www.impuls.com/berater/juergen-rossmeisl

  5. Tre. Hans sagt:

    Wer soll denn das alles noch bezahlen? Wir haben vor 7 Jahren eine 24 stunden pflege von der Agentur (Name wurde entfernt) gehabt und selbst das war finanziell kaum zu bewältigen. Heute sind die Preise fast um 40% gestiegen. Wie kann denn das sein.?

  6. Stella sagt:

    Am 01.10.2015 wurde der flächendeckende Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Wahrscheinlich haben Sie die 24h Betreuung vor diesem Zeitraum in Anspruch genommen. Vor der Einführung des Mindestlohns, wurden die in Deutschland arbeitenden Pflegekräfte quasi nach polnischen Lohnverhältnissen bezahlt d.h. eine Betreuung war deutlich günstiger. Seit 2015 werden die Pflegerinnen mindestens den in Deutschland geltenden Mindestlohn erhalten. Was ich absolut richtig finde. Ab 01.01.2020 liegt dieser bei 9,35/Stunde. hinzu kommt ja noch der Arbeitgeber Anteil. Es ist also nicht mehr unüblich dass so eine Betreuung schnell mal 2500€ kostet. Aber auch die Pflegeheime werden immer teurer. Der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim liegt im bundesweiten Durchschnitt bei 1.830€/ Monat. Meiner Meinung nach wird es Zeit dass auch die Politik sich mal mit dem Thema 24Std Pflege beschäftigt.

  7. […] Hier gibt es weitere Informationen zur Kostenübernahme […]

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