Für wen ist eine polnische Haushaltshilfe geeignet?

Einen pflegebedürftigen Menschen zu betreuen und zu unterstützen ist für die meisten Angehörigen eine Selbstverständlichkeit. Oft werden hilfebedürftige Senioren über Jahre und Jahrzehnte von Ihren Angehörigen gepflegt und versorgt.

Die Angehörigen kümmern sich um alltägliche Sachen wie Einkaufen, Hausarbeiten, Körperpflege, Koordinierung von Arztbesuchen etc. In den meisten Fällen geht dies aber nur wenn dafür auch die Zeit gegeben ist. Oft ist es schwer für berufstätige oder Menschen die geographisch von Ihren Angehörigen getrennt sind dies mit Ihrem Alltag zu vereinbaren.

Wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert oder die Angehörigen nicht mehr die Zeit oder Kraft aufbringen können, sich um den Hilfebedürftigen zu kümmern, muss Hilfe von außen hinzugezogen werden.

Ein ambulanter Pflegedienst mit geschulten Pflegekräften ist hier die schnellste und sicherste Hilfe, wenn medizinische Pflegeleistungen benötigt werden. Alternativ gibt es ein Pflege oder Seniorenheim oder ein sogenanntes betreutes Wohnen. Eine solche Institution können sich jedoch nicht alle Senioren leisten.

Eine vollzeit Seniorenbetreuung oder 24h Pflege durch einen deutschen Pflegedienst kann schnell mal über 5000€ pro Person kosten.
Wichtig ist sich genug Zeit zu nehmen und im Interesse der zu Betreuenden Person zu entscheiden welches die beste Lösung für Sie ist.

Die Vorstellung in eine neue Umgebung umzuziehen und das eigene Haus oder die Wohnung zu verlassen ist jedoch für viele Pflegebedürftige gerade in einer meist schwierigen gesundheitlichen Verfassung schwer vorstellbar.

Durch die Vermittlung einer  polnischen Pflegekraft, geben wir Ihnen die Möglichkeit zu Hause 24h betreut zu werden.
Die einzigen Voraussetzungen   ist, dass Sie der Haushaltshilfe ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen können. Ebenso sollte Kost und Logis zur Verfügung gestellt werden.
Eine polnische Haushaltshilfe kostet zwischen 1490 € und 2500 € im Monat (Brutto) . Der Preis hierfür wird anhand eines individuellen Fragebogens der zu Betreuenden Person ermittelt.

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