Müssen polnische Pflegekräfte* angemeldet werden ?

Wird eine polnische Pflegekraft über eine sogenannte Entsendebescheinigung nach Deutschland entsendet, ist es nicht notwendig eine Anmeldung über entsprechende Behörden vorzunehmen. In diesem Fall nehmen Sie als Betreuungsempfänger lediglich eine Dienstleistung in Anspruch. Über die Entsendebescheinigung wird bestätigt, dass die Pflegekraft in Polen sozialversicherungspflichtig angestellt und versichert ist.
Anders ist es jedoch wenn Sie eine Haushaltshilfe bzw. Pflegekraft selbst anstellen. In diesem Fall  müssen sämtliche behördliche, versicherungstechnische  und steuerliche Pflichten eines Arbeitgebers von Ihnen selbst übernommen werden. Dazu gehören auch Organisation von An- und Abreise sowie Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingten Ausfällen etc.

* auch bei entsprechender Qualifikation dürfen Pflegekräfte aus Polen zwar in Deutschland arbeiten doch wird ihre Qualifikation als solche
der momentanen Rechtslage nach nicht anerkannt. Das bedeutet, dass Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamente Verabreichen oder Katheter Pflege  nach wie vor nur durch deutsches Pflegepersonal übernommen werden darf.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich. Kontaktdaten finden Sie hier: Bavaria Care

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