Zuerst sei gesagt, dass der jeweilige Antrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege vor Antritt bei der Pflegekasse gestellt werden sollte. Es ist aber auch eine kurzfristige Beantragung möglich bzw. es kann die Beantragung auch rückwirkend erfolgen. Beratend zur Seite stehen Ihnen hier die Sozialämter, die Pflegeversicherung aber auch die Pflegedienste.Innerhalb eines Jahres kann eine Verhinderungspflege und eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden (insgesamt € 3.224,–). Diesen Betrag bekommen Sie von...