Ab 1.1.2017 gibt es den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden und muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Um Kosten erstattet zu bekommen, müssen die Rechnungen und Belege anerkannter Leistungserbringer vorgelegt werden oder diese rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Das heisst: Der Pflegebedürftige in häuslicher Pflege hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat. Dieser Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im...