Wie können Sie dies optimal miteinander kombinieren? Hier wird geteilt! Der Pflegedienst fällt unter „ausgezahlte Pflegesachleistungen“ Die Auszahlung an Sie fällt unter „ausgezahlte Pflegegeldleistungen“ Wenn also die Pflege des Angehörigen durch Sie und einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird verläuft die Teilung wie folgt: 1.  Der ambulante Pflegedienst rechnet seine Leistungen monatlich mit der Pflegekasse ab (Pflegesachleistungen). Bei Pflegestufe II sind dies € 1.144,00 monatlich. 2.   Je nach Pflegestufe...