Was tun um Landespflegegeld ab 1.9.2018 zu erhalten?   In Bayern haben Pflegebedürftige, aber nur mit Hauptwohnsitz in Bayern ab dem 1.9.2018 Anspruch auf das Landespflegegeld in Höhe von 1000 € pro Jahr. Dieser Betrag ist nicht steuerpflichtigt! Das Landespflegegeld wird weder auf Sozialhilfeleistungen noch auf Hartz IV Leistungen sowie bei Erwerbsminderung angerechnet, da es als „Schonvermögen“ ausgewiesen ist. Es kann nicht vererbt oder gepfändet werden! Berechtigt hierzu sind Pflegebedürftige...