Ab 1.1.2017 wird der Mindestlohn von bisher 8,50 € auf 8,84 € erhöht dies wurde vom Kabinett der Bundesregierung im Oktober 2016 beschlossen. Diese Entscheidung beruht auf die Tariflohnerhöhungen im Juni 2016. Dieser Beschluss bleibt natürlich nicht ohne Folgen für die häusliche 24 Stunden Betreuung, denn die Beträge werden an die Arbeitnehmer bzw. das Pflegepersonal weitergegeben. Aufgrund dieses Umstandes sind natürlich auch die Agenturen bzw. Dienstleister des Betreuungspersonals gezwungen ihre monatlichen...