Zur Kurzzeitpflege: Eine Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe (=Übergangspflege) kann unter bestimmten Voraussetzungen seit Januar 2016 in Anspruch genommen werden. Es gelten hierbei jedoch sehr strenge Regeln. Diese sind, wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich eintritt. Man nennt dies dann Übergangspflege. Sie wird nur genehmigt wenn sie unbedingt erforderlich ist und die Pflege zu Hause nicht vorgenommen werden kann und erfolgt in entsprechenden  Einrichtungen. Auch bei der Übergangspflege beträgt...