Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Die kleine Pflegereform…

Ab 1. Januar 2013 werden im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes folgende Änderungen im Pflegebereich vorgenommen:

Leistungssätze der Pflegestufen steigen
Die Pflegeleistungen für alle Bedürftigen in der Pflegestufe 1 und 2 steigen. Angehoben werden dabei sowohl Sachleistungen als auch Pflegegeld. Diese Verbesserungen sind unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflege-Dienstleister übernommen wird. Auch für Menschen mit Pflegestufe 0 werden die Pflegesachleistungen angehoben.  Eine Vergleichstabelle finden Sie unter anderem hier. Für Schwerstpflegebedürftige der Pflegestufe 3 ist jedoch leider keine Aufstockung der Leistungen geplant.

Stärkere Rücksichtnahme auf Demenzkranke
Vor allemDemenzkranken und ihren Angehörigen soll das neue Gesetz Verbesserungen bringen. Daher ist vorgesehen, dass Menschen mit attestierter „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ auch ohne körperlichen Pflegebedarf (Pflegestufe 0) ab Anfang 2013 monatlich Pflegegeld erhalten. Dies wird nach festen
Sätzen berechnet und für die Pflege durch Angehörige oder durch ambulante Pflegedienste bezahlt. Bisher wurden hier nur zusätzliche Betreuungsgelder von 100 bis 200 Euro gewährt.

Um die zu erwartende höhere Nachfrage nach Pflegeleistungen für Demenzkranke gerecht zu werden, können ambulante Pflegedienste neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ab 2013 auch Betreuung für Demenzkranke anbieten. Darüberhinaus sollen ab 2013 weitere Leistungen (z.B. Vorlesen oder Spazierengehen) mit der Bezeichnung „häusliche Betreuung“ hinzukommen.

Mehr Unterstützung für Angehörige
Zudem sollen Angehörige mehr entlastet werden. Unter anderem soll es für sie leichter werden, sich für die Pflege eine Auszeit zu nehmen. Angehörige, die sich um mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig kümmern, können dies demnächst auch rentenrechtlich geltend machen. Darüberhinaus soll bei einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt werden (bisher wird das Pflegegeld in einem solchen Fall ersatzlos gestrichen). Selbsthilfegruppen von Betroffenen und Angehörigen erhalten ab 2013 höhere Zuschüsse.

Pflege-WGs
Das Modell der Pflege-Wohngemeinschaften soll durch eine zeitlich befristete Initiative zur Gründung ambulanter Wohngruppen weiter gefördert werden. Über das Förderungsprogramm können Wohngemeinschaften mit bis zu vier Bewohnern pro Bedürftigem 2 500 Euro beantragen. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit sollen so rund 12 000 Bedürftige erreicht und rund 3 000 neue Wohngruppen mit einer Förderung von 30 Millionen Euro gegründet werden. Darüberhinaus ist vorgesehen, dass die einzelnen Pflege-WGs ab 2013 unter bestimmten Bedingungen für jeden Bewohner zusätzlich 200 Euro erhalten.

Private Pflegevorsorge
Die Bundesregierung will mehr Anreize für die private Pflegevorsorge treffen. Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung kann eine Pflege-Tagegeldversicherung abgeschlossen werden, die ab 2013 monatlich mit 5 Euro vom Staat aufgestockt wird. Zudem dürfen die Versicherer dürfen niemanden ablehnen, der zum Beispiel Vorerkrankungen hat. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist jedoch freiwillig.

Begutachtung soll verbessert werden
Die Pflegekasse muss ab 2013 innerhalb von zwei Wochen, nachdem ein Antrag eingegangen ist, einen Beratungstermin beim zu Pflegenden anbieten. Entscheidet eine Pflegekasse nicht fristgerecht über mögliche und notwendige Leistungen, muss sie dem Antragsteller ab dem ersten Tag der Überschreitung zehn Euro als erste Versorgungsleistung bezahlen. Darüberhinaus wird nicht nur die Pflegekasse, sondern auch der Medizinische Dienst von Krankenkassen (MDK) zur Einhaltung eines Verhaltenskodex verpflichtet, der einen angemessenen und respektvollen Umgang mit den Bedürftigen sicherstellen soll. Die Krankenkassen werden in diesem Zusammenhang gefordert, zu dessen Kontrolle ein neues Beschwerdemanagement einzuführen. Neben den Krankenkassen können zudem die Pflegekassen auch andere unabhängige Gutachter zur Einordnung der Pflegebedürftigkeit einsetzen.

Ärzte und Zahnärzte bekommen Zuschläge für Heim- und Hausbesuche
Die Zusammenarbeit zwischen Pflegeheimen und Ärzten soll verbessert werden. Daher sollen ab 2013 Haus- und Heimbesuche durch Ärzte und Zahnärzte besser bezahlt werden. Außerdem müssen Pflegeheime ab dem nächsten Jahr offenlegen, wie sie die medizinische Versorgung der Pflegeheimbewohner sicherstellen.

Mehr Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen
In stationären Einrichtungen – besonders in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen – sollen zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt werden.

Den Gesetzestext finden Sie hier.Ausreichen wird die „kleine Pflegereform“ bei Weitem nicht. Da sind sich die Experten einig. Die Probleme wachsen: Die private Pflege-Vorsorge, die sich nicht jeder leisten kann; eine mangelnde Quantität und Qualität des Pflegepersonals; die Neudefinition der „Pflegebedürftigkeit“ und damit der Pflegestufen und damit zusammenhängend ein grundlegendes, neues Begutachtungsverfahren… Es bleibt viel zu tun… und gleichzeitig zu hoffen, dass die Politik nicht überfordert bleibt.

Ein Tipp bei konkreten Fragen:
Die meisten Krankenkassen haben zu dem Thema „Pflegeversicherung“ eine eigene Telefon-Nummer geschaltet, unter der Pflege-Experten Ihre Fragen beantworten. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse einfach nach den Beratungszeiten!

Text und Quelle: www.sozialblog.com

Kommentieren