Nachfolgend eine kompakte Übersicht zum Thema Pflegegeld: Beantragt werden muss das Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse, das ist jeweils Ihre Krankenkasse. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt jeweils am 1. Werktag des jeweiligen Kalendermonats. Der Anspruch auf das Pflegegeld beginnt mit dem Tag der Antragsstellung und der Pflegebedürftige bekommt die Leistungen rückwirkend ausbezahlt. Ein Antrag kann jedoch nur mit Zustimmung des Pflegebedürftigen beantragt werden, auch durch einen Bevollmächtigten. Es empfiehlt...
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