Nachfolgend ein paar Beispiele zur Pflegereform die ab 2017 in Kraft tritt:   Beispiel: Hat der Patient Pflegestufe 2 (€ 458,00 Pflegegeld) und keine demenzielle Erkrankung, wird er automatisch in Pflegegrad 3 eingestuft, d.h. der Patient bekommt ab 1.1.2017 € 545,00 Pflegegeld pro Monat. Beispiel: Ein Bedürftiger hat derzeit Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz dann bekommt er ab 1.1.2017 den Pflegegrad 3 zugewiesen, d.h. monatlich € 545,00 Pflegegeld. Dies wird...