Pflegereform 2016 – 2017 / Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Nachfolgend ein paar Beispiele zur Pflegereform die ab 2017 in Kraft tritt:

 

PSGII

    • blaupunktBeispiel: Hat der Patient Pflegestufe 2 (€ 458,00 Pflegegeld) und keine demenzielle Erkrankung, wird er automatisch in Pflegegrad 3 eingestuft, d.h. der Patient bekommt ab 1.1.2017 € 545,00 Pflegegeld pro Monat.
    • blaupunktBeispiel: Ein Bedürftiger hat derzeit Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz dann bekommt er ab 1.1.2017 den Pflegegrad 3 zugewiesen, d.h. monatlich € 545,00 Pflegegeld. Dies wird automatisch umgestellt und Sie bekommen von der Pflegekasse Bescheid.
    • blaupunktBeispiel: Ihre Ehefrau ist pflegebedürftig und Sie sind in Pflegestufe 1. Sie kommen automatisch ab 1.1.2017 in Pflegegrad 2. Sie erhalten somit pro Monat € 316,00 statt € 244,00.
    • blaupunktBeispiel: Die Entlastungsleistungen für die Alltagsunterstützung von derzeit 100 € erhöhen sich ab 1.1.2017 auf € 125,00 pro Monat.
    • blaupunktBeispiel: Ist eine Rundumpflege bei Demenz von Nöten und das Krankheitsbild hat sich verschlechtert, empfiehlt es sich ab Januar eine neue Begutachtung anzustreben, denn Sie könnten dadurch in einen höheren Pflegegrad kommen.

 

Zum Thema pflegende Angehörige: Hier wird es immer wieder notwendig eine „Auszeit“ zu bekommen. Bitte beantragen Sie hierfür eine Kur und lassen Sie sich dies unbedingt vor Einreichung bei der Krankenkasse von Ihrem Hausarzt bescheinigen.

 

Sollte bei einer Begutachtung ein negativer Bescheid erfolgen, bitte innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen bzw. ohne Frist schnellstmöglich, um nichts zu versäumen. Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, haben Sie die Möglichkeit für das Sozialgericht zu gehen. Das kostet Sie nichts und Sie benötigen auch keinen Anwalt dafür. Wenden Sie sich zusätzlich mit Ihren Fragen an Selbsthilfegruppen und an den ortsansässigen VDK.

Das monatliche Geld bekommen Sie ab 1.1.2017, wie bisher von der Pflegekasse überwiesen.

Ab 1.1.2017 werden viele Demenzkranke, welche heute noch keine Leistungen der Pflegekassen erhalten in Pflegegrade eingestuft.

Bei voller Pflege der Eltern erhöhen sich mit der Einstufung in einen höheren Pflegegrad auch die Rentenbeiträge.

Zukünftig bekommen Sie für die häusliche Betreuung generell mehr Geld zur Verfügung.

Abschließend ist noch anzumerken, dass mit der Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade in Zukunft keiner finanziell schlechter gestellt wird als bisher.

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