Wird der MDK vorstellig, geht es um die Einstufung des Patienten für einen Pflegegrad. Die Pflegegrade sichern den Patienten die Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Diese Leistungen werden bei der Pflegekasse (Krankenkasse) beantragt und über den MDK durch eine Vorort-Prüfung durchgeführt. Der MDK prüft dann Vorort mittels Begutachtung des Patienten. Hier werden Einzelpunkte addiert, welche in 5 verschiedenen Kategorien aufgegliedert sind: Mobilität (Aufrichten im Bett, Sitzposition und umsetzen, Fortbewegen...