Fördergelder vom Staat für Umbaumaßnahmen im Pflegebereich zu Hause

wheelchair-538978_640Ist die Situation, sein Leben nicht mehr alleine meistern zu können schon bedrückend genug, so kommen doch oft auch noch notwendige Umbaumaßnahmen und finanzielle Belastungen hinzu um im gewohnten Umfeld, sprich zu Hause weiter versorgt  werden zu können.
Diese Umbaumaßnahmen werden vom Staat wie folgt gefördert:
Voraussetzung für diese Fördermittel ist allerdings eine Pflegestufe, welche Sie durch Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) erlangen.

Die Bezuschussung macht in vielen Fällen eine häusliche Pflege überhaupt erst möglich. Des Weiteren wird die häusliche Pflege dadurch erheblich erleichtert und es ist dann bestenfalls wieder eine selbständige Lebensführung zu erreichen, welche den Betroffenen weitestgehend unabhängig macht.

 

Hier die Maßnahmen welche dafür in Betracht kommen:

 

Wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz, wie z.B. Treppenlifte installieren, Türverbreiterungen, Entfernung der Bodenschwellen bzw. Rampen. Sonstige Maßnahmen wie rutschhemmende Böden, Ein- und Ausbau von Mobiliar, Absenken von Küchenschränken, Ebnen von Duschzugängen.

Seit 1. Januar 2015 beträgt hierfür der Zuschuss 4.000 €. Es können jedoch mehrere Bedürftige in einer Immobilie diesen Betrag in Anspruch nehmen, bis zu 4 Personen, d.h. bis max. 16.000 € Zuschuss sind möglich.

Das Geld hierfür beantragt man bei der Pflegekasse. Zuvor muss jedoch abgeklärt werden, ob nicht ein anderer Kostenträger zuständig sein könnte, wie z.B. die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft. Diese werden bei einer unfallbedingten Behinderung herangezogen und die KfW-Förderbank bezuschusst dies dann pro Wohneinheit mit 5.000 €.

In jedem Fall ist es aber empfehlenswert den Antrag vorher zu stellen, und nicht im Nachhinein, da der Antrag bewilligt werden muss und Sie zudem bei vorheriger Antragstellung wissen, mit welchem Betrag Sie rechnen können. Hier das Antrags-Formular für die Wohnraumanpassung (häusliche Pflege) bei der Pflegekasse zum herunterladen (in diesem Fall AOK). Dies ist nur ein Beispiel. Bitte wenden Sie sich in Ihrem Fall an Ihre Pflegeversicherung/Pflegekasse. Der Antrag für Wohnraum verbessernde Maßnahmen kann i.d.R. telefonisch angefordert werden.   Aber auch die Sozialämter fördern den Umbau in behindertengerechten Wohnraum.

Für die Verbesserung der baulichen Veränderungen sollte in jedem Fall der Medizinische Dienst der Krankenkassen herangezogen werden, d.h. er sollte die Maßnahmen dann dem Kostenträger  vorschlagen und  daraufhin sollten auch Kostenvoranschläge der Handwerker vorgelegt werden.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur der momentane Hilfsbedarf des oder der Pflegebedürftigen im Antrag berücksichtigt wird. Sollte sich der Gesundheitszustand verschlechtern, müssten erneut neue Umbaumaßnahmen beantragt werden.

 

Was wird benötigt für den Antrag und was wird erstattet?

 

Benötigt werden:

Die persönlichen Daten des Betroffenen

  •     Kontoverbindung zur Überweisung
  •     Alternative: Kontoverbindung der Handwerkerbetriebe, welche dann durch     Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen, und Sie somit nicht in Vorleistungen treten müssen.
  •     Genaue Beschreibung der Baumaßnahmen
  •     Die Gründe für den notwendigen Umbau
  •     Kostenvoranschläge der Handwerker und die dazugehörigen Adressen der auszuführenden Handwerker

 

Erstattet wird:

  •      Genehmigungsgebühren für Baugenehmigungen
  •      Beratungskosten
  •      Materialkosten, dies gilt auch bei der Ausführung der Arbeiten durch Bekannte oder Freunde.
  •      Lohnkosten
  •      Sollten die Arbeiten durch Freunde oder Bekannte ausgeführt werden ist darauf zu achten, dass die tatsächlichen Kosten der Aufwendungen und Fahrkosten sowie deren Verdienstausfall berücksichtigt und nachgewiesen wird.

 

 

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