Häufige Fragen zur Einführung des Pflegestärkungsgesetz II im Bezug auf die häusliche Pflege:

pflegestaerkungsgesetzii
 
 

Fragen/Antworten:

 
 

Wir haben eine Pflegerin aus Polen und die Pflegebedürftige hat Pflegestufe I. Was ändert sich ab 1.1.2017 und was müssen wir machen?

Sie bekommen ab 1.1.2017 Pflegegrad 2 zugewiesen und erhalten somit automatisch pro Monat € 316,00, statt € 244,00 von der Pflegeversicherung überwiesen.
 
 

Können wir bei einer häuslichen Pflege weiterhin Verhinderungspflege beantragen und was wird sich dahingehend ab 1.1.2017 ändern?

Die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bleibt unverändert und kann wie bisher kombiniert werden. Verhinderungspflege
 
 

Wir wollen im Februar 2017 unsere Mutter für 3 Wochen in Kurzzeitpflege geben. Was müssen wir beachten?

Die Beantragung der Kurzzeitpflege sollte möglichst vor Antritt bei der Pflegekasse gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kurzzeitpflege auch ohne Pflegestufe/Pflegegrad möglich (= Übergangspflege). Hier gelten allerdings strenge Richtlinien wie wenn Pflege zu Hause nicht übernommen werden kann, wenn pflegende Angehörige Erholung benötigen oder  zur Nachbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Kurzzeitpflege kann auch tageweise in Anspruch genommen werden. Sie muss nicht am Stück beansprucht werden.
 
 

Meine Frau ist dement, aber hat keine Pflegestufe. Welche Leistungen bekommt sie ab 1.1.2017?

Sie bekommt € 125,00 Betreuungsleistungen pro Monat. Diese Leistungen müssen beantragt werden. Die Bedürftigkeit wird im Rahmen einer MDK-Begutachtung ermittelt. Wie bereite ich mich auf den MDK (medizinischen Dienst der Krankenkasse) vor ?
 
 

Meine Eltern haben Pflegestufe I und keine Pflegestufe. Was müssen wir ab 1.1.2017 beachten?

Pflegestufe I wird zu Pflegegrad 2, also Sie erhalten statt bisher € 244,00 pro Monat, € 316,00. Bei keiner Pflegestufe empfiehlt es sich eine Begutachtung durch den MDK durchführen zu lassen um zukünftig ein Pflegegrad zu erlangen.
 
 

Ich pflege meinen Vater Vollzeit. Bekomme ich ab 1.1.2017 mehr Leistungen?

Als Vollzeitpflege wird für Sie weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem zukünftigen Pflegegrad. (Bei derzeit Pflegestufe I, ab 1.1.2017 Pflegegrad 2).
 
 

Was zahlt die Pflegekasse bei einer häuslichen Betreuung durch eine polnische Pflegekraft ab 1.1.2017?

Bei derzeit Pflegestufe I, ab 1.1.2017 Pflegegrad 2 = € 316,00 (bisher € 244,00)

Bei derzeit Pflegestufe II, ab 1.1.2017 Pflegegrad 3 = € 545,00 (bisher € 458,00)

Bei derzeit Pflegestufe III, ab 1.1.2017 Pflegegrad 4 = € 728,00.

Es handelt sich hierbei um das Pflegegeld, welches Sie mit den Betreuungskosten für eine 24 Stunden Betreuung gegenrechnen können. Das Pflegegeld ist zur freien Verwendung bestimmt.
 
 

Wie viele Wochen kann man in Kurzzeitpflege gehen ab 1.1.2017?

4 Wochen. Die Kurzzeitpflege kann auf max. 8 Wochen verlängert werden, dann allerdings nicht mehr kombinierbar mit Verhinderungspflege ( = € 1.612,00 p.a.). Die Kurzzeitpflege  muss nicht am Stück in Anspruch genommen werden; sie kann auch in Teilen beansprucht werden.
 
 

Kann man ab 1.1.2017 weiterhin Sachleistungen und Pflegegeld kombinieren oder ändert sich etwas an der Kombi-Leistung?

Diese kann man auch weiterhin kombinieren.(Kombinationsleistung)Die Sachleistungen erhöhen sich jedoch ab 1.1.2017 z.B. bei Pflegestufe I (bisher 468,00) auf  Pflegegrad 2 (neu € 689,00) pro Monat.
 
 

Kann es sein dass ein Pflegebedürftiger ab 1.1.2017 weniger Leistungen der Pflegekasse bekommt als vorher ?

Nein ! Eine Schlechterstellung ist in der Phase der Umstellung ausgeschlossen. Das Pflegestärkungsgesetz II hat das Ziel Pflegebedürftige und deren Angehörige besser zu unterstützen und Ihnen mehr Leistungen zukommen zu lassen.
 
 

Umfrage: Was erwarten Sie vom Pflegestärkungsgesetz 2 ?
  • 75%
    Mehr finanzielle Unterstützung - 75%
  • 43%
    Weniger Bürokratie - 43%
  • 36%
    Mehr Unterstützung für Angehörige - 36%
51%

Kurzfassung

Bavaria Care® hat eine Umfrage unter 30 Kunden die eine häusliche 24 Stunden Betreuung durch eine Pflegekraft aus Polen in Anspruch nehmen gemacht um herauszufinden was sie von dem ab 01.01.2017 in Kraft tretenden Pflegestärkungsgesetz II erwarten. Über 50% erhoffen sich eine spürbare Verbesserung der Pflegesituation.

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No Responses auf “Häufige Fragen zur Einführung des Pflegestärkungsgesetz II im Bezug auf die häusliche Pflege:”

  1. […] ist stabil auch wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und der Patient in einen höheren Pflegegrad kommt. Dies war bisher nicht so, bisher stieg damit auch der Eigenanteil. […]