Entlastungsleistungen Diese ändern sich ab dem 01.01.2017. Da Menschen, welche an Demenz erkrankt sind, sowie geistig und psychisch kranke Menschen, wie z.B. Depression, pflegebedürftig sind und nachhaltig beaufsichtigt werden müssen, gibt es hier ab 1.1.2017 statt der bisherigen Betreuungsleistungen von monatlich € 104,00 einheitlich € 125,00 im Monat. Diese Leistungen müssen beantragt werden und die Bedürftigkeit wird ebenfalls im Rahmen der MDK-Begutachtung ermittelt. Dieses Geld kann auch für die...