Welche zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen mir bei einer Pflege zu Hause ab 01.01.2017 zu?

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Entlastungsleistungen

Diese ändern sich ab dem 01.01.2017. Da Menschen, welche an Demenz erkrankt sind, sowie geistig und psychisch kranke Menschen, wie z.B. Depression, pflegebedürftig sind und nachhaltig beaufsichtigt werden müssen, gibt es hier ab 1.1.2017 statt der bisherigen Betreuungsleistungen von monatlich € 104,00 einheitlich € 125,00 im Monat. Diese Leistungen müssen beantragt werden und die Bedürftigkeit wird ebenfalls im Rahmen der MDK-Begutachtung ermittelt. Dieses Geld kann auch für die Tagespflege, Kurzzeitpflege oder anderer Betreuungsangebote von verschiedenen Diensten verwendet werden.


Betreuungsleistungen

Aus den Pflegestufen 0 bis III werden 5 Pflegegrade, wobei der Pflegegrad 1 neu hinzukommt.

Der Pflegegrad 1 steht den Bedürftigen zu welche gering eingeschränkt sind. Diese Betreutungsleistungen sind dafür gedacht, dass Bedürftige so lange als möglich zu Hause bleiben können. (Zu den Betreuungsleistungen gehören: Pflegeberatung, Hilfsmittel und Zuschuss für Umbaumaßnahmen). Der monatlich mögliche Betrag beträgt € 125,00 sowie die € 4.000,00 für Umbaumaßnahmen.

 

 

Derzeit (ohne Demenz)

Angaben in Euro pro Monat
 

Pflegestufe Pflegegeld Pflegesachleistungen/Ambul.
Pflegedienst
I 244,00 468,00
II 458,00 1.144,00
III 728,00 1.612,00

 


Ab 01.01.2017 (ohne Demenz)

Angaben in Euro pro Monat
 

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen/Ambul.
Pflegedienst
2 316,00 689,00
3 545,00 1.298,00
4 728,00 1.612,00

 


Derzeit (mit Demenz)

Angaben in Euro pro Monat
 

Pflegestufe Pflegegeld Pflegesachleistungen/Ambul.
Pflegedienst
0 123,00 231,00
I 316,00 689,00
II 545,00 1.298,00
III 728,00 1.612,00
Härtefall / 1.995,00
Härtefall 1.995,00 /

 


Ab 01.01.2017 (mit Demenz)

Angaben in Euro pro Monat
 

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen/Ambul.
Pflegedienst
2 316,00 689,00
3 545,00 1.298,00
4 728,00 1.612,00
5 901,00 1995,00
5 2005,00

wichtig2Ein Härtefall soll den extrem hohen Pflegeaufwand mit und ohne Demenz abdecken.

 

Das bleibt unverändert!

Die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bleibt wie bisher und können nach wie vor kombiniert werden. (Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren). Auch die Umbaumaßnahmen für eine Pflege zu Hause können weiterhin in unveränderter Höhe genutzt werden.

No Responses auf “Welche zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen mir bei einer Pflege zu Hause ab 01.01.2017 zu?”

  1. […] der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Nur bei Pflegegrad 1 können die € 125,– auch für Sachleistungen des Pflegedienstes eingesetzt […]

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